Auskünfte


An folgenden Stellen ist es regelmäßig erforderlich, Auskünfte einzuholen:

  • Leitungsträger (Bereitsteller der Anschlussmedien, Netzbetreiber)
  • Behörden (z.B. bei Fragen zu Planungsrecht, Altlasten, Baulasten, Denkmälern, Natur- und Umweltschutzauflagen, Erschließungsbeiträgen oder Abgaben nach Kommunalabgabengesetz)

Die Auskünfte erfordern teilweise eine Vollmacht des Eigentümers und können gebührenpflichtig sein.