Honorar

 

Das Honorar von Verkehrswertgutachten als Privatgutachten wird grundsätzlich auf der Basis des erforderlichen Zeitaufwandes und des Marktwertes der Immobilie frei vereinbart.

Nach Feststellung der Bewertungsaufgabe und dem Zweck des Gutachtens kann das Honorar auf Stundenbasis oder als Pauschalhonorar vereinbart werden.

 

Eine Hilfestellung für die zu verhandelnde Höhe des Honorares bietet die vom Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (b.v.s) veröffentlichte Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien (www.bvs-ev.de).

 

Durch Mitwirkung des Auftraggebers bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen können Kosten und Gebühren gesenkt werden.

 

Wertermittlungen nach Maßgaben der Bank oder Versicherung (Erstellung von Formulargutachten) werden dem Aufwand entsprechend nach Vereinbarung oder den vorhandenen Vergütungsregeln für externe Sachverständige entsprechend honoriert.

 

Die Vergütung von gerichtlichen Gutachten erfolgt nach Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).