Synergie
Oft werden Architekten wie auch Sachverständige im Rahmen von Kaufverhandlungen für Immobilien zu Rate gezogen.
Für Architekten gilt es in erster Linie abzuschätzen, welches Entwicklungspotential im Grundstück steckt und welche Aufwendungen
erforderlich sind, um es der angestrebten Nutzung zuzuführen. Auf der Grundlage jahrelanger Erfahrung im Bereich der Vergabe und der Rechnungsprüfung sowie einer daraus vorliegenden umfassenden
Datensammlung kann anhand einer passgenauen Kostenschätzung beraten werden.
Regelmäßig ist aber auch die Höhe eines im Angebot aufgerufenen Kaufpreises zu überprüfen oder die Verhältnis-mäßigkeit einer
Investition in die Bausubstanz zum Grundstückswert von Interesse für den Erwerber. Auch die Höhe eines angemessenen Ankaufspreises für ein unbebautes Grundstück oder die Höhe eines erforderlichen
Gebotes bei Verkauf im Bieterverfahren sind regelmäßig Gegenstand der Fragestellung. Hierzu können Bauherren auf der Grundlage der Erfahrung aus der Immobilienwertermittlung objektspezifisch
beraten werden.
Öffentlich bestellte Sachverständige haben als Personen mit berechtigtem Interesse adressgenauen Zugriff auf die von den örtlichen Gutachterausschüssen geführte Kaufpreissammlung. Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle (in der Regel der Notar) in Abschrift dem örtlichen Gutachterausschuss bzw. seiner Geschäftsstelle zu übersenden. Durch die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse erfolgt eine Auswertung der zugesandten Daten, welche im Ergebnis die Kaufpreissammlung als umfassendste örtliche Datensammlung zu real erfolgten Grundstückstransaktionen darstellt. Entgegen zahlreicher auf Angebotspreisen basierender Marktanalysen können auf dieser Datengrundlage Teilmärkte anhand tatsächlich erfolgter Verkäufe analysiert und dargestellt werden.