Bewertungsanlässe


Die Bewertung von Immobilien kann aus unterschiedlichen Anlässe erforderlich oder angeraten sein: 

  • Kauf und Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten
  • Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
  • Beleihungswertermittlung nach Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)
  • Wertermittlung im Rahmen von Zwangsversteigerungen
  • Beantwortung gerichtlicher Beweisfragen im Bereich der Immobilienbewertung
  • Gutachten für steuerliche Belange, z.B. Erbschafts- und Schenkungssteuerveranlagung
  • Bewertung von Rechten an Immobilien, z.B. Erbbaurechten, Wohnungsrechten, Nießbrauchsrechten, Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, Baulasten etc.
  • Ermittlung von Renten und Entschädigungen für Grundstücksbelastungen
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Bewertungen im Rahmen von Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen
  • Gutachten zur Vorlage bei Banken im Rahmen von Finanzierungen
  • Vermögensbewertung als Grundlage für Bilanzierung (IAS/IFRS)
  • Ermittlung von An- und Verkaufswerten in den neuen Bundesländern nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz, Schuldrechtsanpassungsgesetz oder Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
  • Plausibilitätsprüfungen